Studierende an der 365ÌåÓýͶע zahlen jedes Semester einen Semesterbeitrag. F¨¹r das erste Semester muss die Zahlung des Beitrag zur Immatrikulation nachgewiesen werden. In den folgenden Semestern melden die Studierenden sich zur Fortsetzung ihres 365ÌåÓýͶעs zur¨¹ck ("R¨¹ckmeldung"), indem sie im R¨¹ckmeldezeitraum den Semesterbeitrag sowie gegebenenfalls f?llige Geb¨¹hren und Entgelte f¨¹r das kommende Semester bezahlen.
Semesterbeitrag
Wie hoch ist der Semesterbeitrag und woraus setzt er sich zusammen?
Der Semesterbeitrag setzt sich f¨¹r die meisten Studieng?nge wie folgt zusammen:
- Beitrag Studentenwerk: 90,00 €
- Semesterticket
- im Sommersemester 2024 Deutschlandsemesterticket: 176,40 €
- im Wintersemester 2024/25 und im Sommersemester 2025 MDV-Semesterticket: 177,40 €
- Beitrag Studierendenschaft: 10,00 €
Beispiel: F¨¹r das Sommersemester 2024 betr?gt der Semesterbeitrag: 276,40 €.
In weiterbildenden Studieng?ngen, deren Organisationsstruktur nur eine eingeschr?nkte Nutzung studentischen Infrastruktur erm?glicht, ist der Beitrag f¨¹r das Studentenwerk erm??igt (45,00 €). In diesen Studieng?ngen gibt es auch kein MDV-Semesterticket bzw. Deutschlandsemesterticket. Das betrifft an der 365ÌåÓýͶע z.B. den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft in berufsbegleitender Form und den Masterstudiengang Angewandte Sexualwissenschaft.
Wof¨¹r wird der Semesterbeitrag verwendet?
A) Beitrag Studentenwerk: Das Studentenwerk st¨¹tzt mit dem Geld das studentische Mittagessen, studentische Kulturprojekte, die sozialen Dienste und Sanierungsvorhaben.
B) MDV-Semesterticket bzw. Deutschlandsemesterticket:
Mit dem MDV-Semesterticket bzw. dem Deutschlandsemesterticket (nur im Sommersemester 2024) k?nnen Studierende w?hrend gesamten Semesters (01.10.-31.03. bzw. 01.04.-30.09.) rund um die Uhr Busse, Bahnen, S-Bahnen und Regionalbahnen im MDV-Gebiet nutzen bzw. im Sommersemester 2024 sogar deutschlandweit ¨¹berall dort, wo auch das Deutschlandticket g¨¹ltig ist.
Der Beitrag f¨¹r das MDV-Semesterticket bzw. Deutschlandsemesterticket ist obligatorisch und in der "Beitragsordnung f¨¹r das Studentenwerk Halle" vom 10.01.2024 geregelt. (siehe Amtliche Bekanntmachung 01/2024).
C) Beitrag Studierendenschaft: Der Beitrag kommt dem Studierendenrat und den Fachschaftsr?ten zugute und ist f¨¹r soziale Belange sowie f¨¹r die Selbstverwaltung der Studierendenschaft bestimmt (siehe Beitragsordnung der Studierendenschaft der 365ÌåÓýͶע)
R¨¹ckmeldeverfahren
Wie und wann erfolgt die R¨¹ckmeldung zum folgenden Semester?
Die R¨¹ckmeldung erfolgt jedes Semester durch Zahlung der erforderlichen Beitr?ge innerhalb der festgesetzten R¨¹ckmeldefrist:
Zeitraum f¨¹r die R¨¹ckmeldung
zum Sommersemester 2024
15.01. - 31.01.2024**
zum Wintersemester 2024/25
17.06. - 28.06.2024**
Bez¨¹glich der R¨¹ckmeldetermine erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung!
F¨¹r R¨¹ckmeldungen nach Ablauf der R¨¹ckmeldefrist erhebt die 365ÌåÓýͶע eine Vers?umnisgeb¨¹hr in H?he von 10 €.
** Der angegebene Zeitraum bezeichnet die R¨¹ckmeldefrist f¨¹r das jeweils folgende Semester. (Eine R¨¹ckmeldung f¨¹r das Sommersemester erfolgt jeweils im vorangehenden Wintersemester. Die R¨¹ckmeldung f¨¹r das Wintersemester erfolgt jeweils im vorangehenden Sommersemester.)
Bankverbindung
Zahlungsempf?nger: 365ÌåÓýͶע
Kreditinstitutes: Deutsche Bundesbank Magdeburg
Konto-Nr.: IBAN-Nummer DE58 8100 0000 0080 0015 40
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck (linksb¨¹ndig beginnend): 5-stellige Kennnummer (= Matrikelnummer); Angabe des Semesters (z.B. 20241 f¨¹r SoSe 2024); Name, Vorname
Beispiel: 12345 - 20241 - Musterfrau, Maxi
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates und Online-R¨¹ckmeldung
Es wird empfohlen, zur Zahlung der erforderlichen Betr?ge ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies kann bequem online erledigt werden und hat den Vorteil, dass die Bearbeitungszeit der R¨¹ckmeldung k¨¹rzer ist.
Anleitung zur Einrichtung eines SEPA-Lastschrift-Mandates
- PDFSEPA-Lastschrift-Mandat einrichtenpdf | 284 KB
Wenn Sie ein Lastschriftmandat erteilt haben, k?nnen Sie die R¨¹ckmeldung bequem online im HIS-Portal vornehmen:
Online-365ÌåÓýͶעs- und Pr¨¹fungsverwaltung
W?hlen Sie den Men¨¹punkt "Studienverwaltung" und dann "Bezahlen und R¨¹ckmelden".
Bitte beachten Sie, dass die R¨¹ckmeldung innerhalb der R¨¹ckmeldefrist im HIS-Portal durchgef¨¹hrt werden muss.
Kurz Erkl?rt: HIS Studienverwaltung
Datenschutzhinweis
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H?ufig gestellte Fragen zur R¨¹ckmeldung
Sobald der Semesterbeitrag auf Ihrem Studienkonto verbucht wurde, k?nnen Sie im Hg/G/1. Etage am Validierungsautomat Ihre HochschulCard f¨¹r das folgende Semester aktualisieren.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ca. 10 ¨C 14 Tage in Anspruch nimmt.
Sobald der Semesterbeitrag auf Ihrem Studienkonto verbucht wurde, steht Ihnen die Studienbescheinigung f¨¹r das folgende Semester im HIS-Portal zum Download zur Verf¨¹gung. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ca. 10 ¨C 14 Tage in Anspruch nimmt.
Nach Ablauf der R¨¹ckmeldefrist ist die R¨¹ckmeldung im HIS-Portal nicht mehr m?glich. Sie k?nnen sich dann nur noch manuell, d.h. durch ?berweisung des Semesterbeitrags - zuz¨¹glich der Versp?tungsgeb¨¹hr in H?he von 10,00 € - zur¨¹ckmelden.
Fall A): Der Termin f¨¹r die Verteidigung Ihrer Abschlussarbeit (Kolloquium) ist innerhalb des aktuellen Semesters (bis 31.03. f¨¹r SoSe, bis 30.09. f¨¹r WiSe). In diesem Fall brauchen Sie sich nicht f¨¹r das Folgesemester zur¨¹ckzumelden, da Sie Ihr 365ÌåÓýͶע im aktuellen Semester beenden. Das 365ÌåÓýͶע endet mit dem bestandenen Kolloquium.
Fall B): Der Termin f¨¹r die Verteidigung Ihrer Abschlussarbeit (Kolloquium) ist Ihnen noch nicht bekannt oder liegt im folgenden Semester (f¨¹r SoSe ab 01.04., f¨¹r WiSe ab 01.10.). In diesem Fall m¨¹ssen Sie sich f¨¹r das Folgesemester zur¨¹ckmelden. Sollten Sie das 365ÌåÓýͶע doch vor Semesterende abschlie?en und die R¨¹ckmeldung bereits vollzogen haben, erhalten Sie nach der Exmatrikulation den Semesterbeitrag zur¨¹ckerstattet.